Das
Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Februar 2015 den Entwurf für ein Gesetz
veröffentlicht, durch welches das Recht auf freie Wahl der TK-Endeinrichtungen
wieder sichergestellt werden soll. VAF unterstützt den Entwurf als wichtigen
Schritt in die richtige Richtung. Zugleich empfiehlt VAF einige nachschärfende
Klarstellungen. Die Stellungnahme des VAF wurde dem BMWi am 16. März 2015 im
Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens übergeben und kann hier
heruntergeladen werden.
Hintergrund:
Einige Netzbetreiber waren dazu übergegangen, den Endanwendern „Zwangsrouter“
vorzuschreiben und dadurch ihre technische Funktionsherrschaft in den
Verfügungsbereich der Endanwender auszudehnen. Aus Sicht des VAF steht diese
Praxis im Widerspruch zu der seit Ende der 1980er Jahre in der EU verankerten Liberalisierung
des Markts für TK-Endeinrichtungen. Diese Auffassung wird nun durch den Entwurf
des BMWi bestätigt. In der Begründung des Gesetzes heißt es zutreffend: >>
Die Festlegung des „Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz“ obliegt
nicht den Netzbetreibern. <<
Link zum Gesetzentwurf, BMWi: